
Die Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung – Was Sie alles wissen müssen
Die Nebenkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der
Vermietung, da sie die tatsächlich angefallenen Betriebskosten einer Wohnung
auf die Mieter umlegt. In Deutschland muss sie transparent, nachvollziehbar und
rechtzeitig (spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums) erstellt
werden.
1.
Gesetzliche Grundlagen und Fristen
-
Abrechnungszeitraum: In der Regel ein Jahr,
meistens vom 1. Januar bis 31. Dezember.
-
Abgabefrist: Spätestens 12 Monate nach Ende des
Abrechnungszeitraums (z. B. für 2024 bis spätestens 31.12.2025).
-
Widerspruchsfrist für Mieter: Ein Jahr nach
Erhalt der Abrechnung.
2.
Erlaubte Nebenkosten gemäß
Betriebskostenverordnung (BetrKV)
Laut § 2 BetrKV können folgende Kosten umgelegt werden:
-
Grundsteuer
-
Wasserversorgungskosten
-
Entwässerungskosten
-
Heizkosten und Warmwasserkoste
-
Kosten für Aufzug
-
Straßenreinigung und Müllbeseitigun
-
Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
-
Gartenpflege
-
Beleuchtung (z. B. Treppenhaus, Keller)
-
Schornsteinreinigung
-
Sach- und Haftpflichtversicherung
-
Hauswartkosten (ohne Instandhaltungsanteil)
-
Kosten für Gemeinschaftsantennen und
Breitbandanschluss
Sonstige Betriebskosten (müssen im Mietvertrag klar
definiert sein, z. B. für Gemeinschaftswaschräume oder den Betrieb eines
Schwimmbads).
3.
Verteilerschlüssel
Die Nebenkosten können auf unterschiedliche Weise verteilt
werden:
-
Flächenmaßstab: Nach Wohnfläche (m²) der
einzelnen Mietparteien.
-
Personenzahl: Anzahl der in der Wohnung lebenden
Personen (z. B. bei Müllgebühren oder Wasserverbrauch).
-
Wohneinheiten: Gleichmäßige Aufteilung auf alle
Parteien (z. B. bei Gemeinschaftsantennen).
-
Verbrauchsabhängig z. B. Heizkosten nach
individuellem Verbrauch laut Heizkostenverordnung (mind. 50 % bis max. 70 %
verbrauchsabhängig).
à
Wichtig: Der verwendete Verteilerschlüssel muss im Mietvertrag festgelegt sein
oder anderweitig mit den Mietern vereinbart werden.
4.
Inhalt und Aufbau der
Nebenkostenabrechnung
Eine rechtssichere Nebenkostenabrechnung sollte folgende
Bestandteile enthalten:
(1) Einleitung und Abrechnungszeitraum:
-
Abrechnungszeitraum (z. B. 01.01.2024 bis
31.12.2024).
-
Adresse der Wohnung und Name des Mieters.
(2) Angaben zur Berechnungsgrundlage:
-
Größe der Wohnung in m² und ggf. Anzahl der
Bewohner.
-
Verteilerschlüssel je Kostenart.
(3) Auflistung der Nebenkosten nach Kostenarten:
Beispiel:
-
Grundsteuer: 1.200 € (Verteilerschlüssel: nach
m²)
-
Wasser/Abwasser: 800 € (nach Personen)
-
Heizkosten: 2.500 € (verbrauchsabhängig)
-
Müllabfuhr: 600 € (nach Personen)
-
Hausmeister: 1.000 € (nach m²)
-
Gartenpflege: 300 € (nach m²)
-
Beleuchtung: 150 € (nach m²)
-
Versicherung: 500 € (nach m²)
Gesamtkosten:
7.050 €
(4) Berechnung des Anteils für den Mieter:
-
Anteil des Mieters entsprechend des
Verteilerschlüssels.
-
Berechnung der monatlichen Vorauszahlungen und
des Saldos:
-
Gesamtkostenanteil des Mieters: 1.500 €
-
Gezahlte Vorauszahlungen: 1.200 €
-
Nachzahlung oder Guthaben: 300 €
Nachzahlung
(5) Zusammenfassung und Zahlungsaufforderung:
- Angabe des
Restbetrags (Nachzahlung oder Guthaben).
- Zahlungsziel und
Bankverbindung bei Nachzahlung.
- Hinweis auf
Widerspruchsfrist (ein Jahr nach Erhalt).
5.
Beispiel für eine Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2024
Mieter: Max Mustermann
Wohnung: Musterstraße 1, 12345 Musterstadt
Abrechnungszeitraum: 01.01.2024 – 31.12.2024
1. Grundsteuer: 1.200 € (Verteilerschlüssel: nach m²)
Anteil Mieter (80
m² von 800 m² Gesamtfläche): 120 €
2. Wasser/Abwasser: 800 € (nach Personen)
Anteil Mieter (3
von 20 Personen): 120 €
3. Heizkosten: 2.500 € (verbrauchsabhängig)
Anteil Mieter (laut
Heizkostenverteiler): 250 €
4. Müllabfuhr: 600 € (nach Personen)
Anteil Mieter: 90 €
5. Hausmeister: 1.000 € (nach m²)
Anteil Mieter: 100
€
6. Gartenpflege: 300 € (nach m²)
Anteil Mieter: 30 €
7. Beleuchtung: 150 € (nach m²)
Anteil Mieter: 15 €
8. Versicherung: 500 € (nach m²)
Anteil Mieter: 50 €
Gesamtkostenanteil des Mieters: 775 €
Bereits gezahlte Vorauszahlungen: 700 €
Nachzahlung: 75 €
Bitte überweisen Sie die Nachzahlung bis zum 31.03.2025 auf
folgendes Konto:
Bank: Musterbank
IBAN: DE12345678901234567890
BIC: MUSDE123XXX
Sie haben das Recht, innerhalb eines Jahres nach Erhalt
dieser Abrechnung Einsicht in die Belege zu verlangen.
6.
Tipps und Hinweise
-
Belegeinsicht gewähren: Mieter haben das Recht,
Einsicht in die Originalbelege zu nehmen.
-
Rechtzeitige Zustellung sicherstellen (z. B. per
Einschreiben).
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Transparente Darstellung der Berechnung und der
Verteilerschlüssel zur Vermeidung von Streitigkeiten.