
Immobilie geerbt – wie geht es weiter?
Wenn du eine Immobilie geerbt hast, gibt es einige wichtige Schritte, die du beachten solltest. Hier eine Übersicht, wie du am besten vorgehst:
1. Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
· Prüfe, ob das Erbe Schulden oder Verbindlichkeiten enthält.
· Du hast sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen (bei Auslandserbschaften sechs Monate).
· Falls die Immobilie mit Hypotheken oder Krediten belastet ist, solltest du prüfen, ob du die finanziellen Verpflichtungen übernehmen kannst.
2. Grundbuch umschreiben lassen
· Melde dich beim Grundbuchamt, um die Eigentumsübertragung vorzunehmen.
· Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchänderung gebührenfrei.
· Du benötigst in der Regel:
o Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
o Sterbeurkunde des Erblassers
3. Erbschaftssteuer prüfen
· Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es Freibeträge:
o Ehepartner: 500.000 €
o Kinder: 400.000 €
o Enkel: 200.000 €
o Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 €
· Liegt der Immobilienwert darüber, kann Erbschaftssteuer fällig werden.
· Falls du die Immobilie als Hauptwohnsitz für mindestens 10 Jahre selbst nutzt, kann sie steuerfrei bleiben.
4. Immobilienwert ermitteln
· Lasse eine Wertermittlung durchführen (durch Gutachter oder Makler).
· Dies ist wichtig, falls du:
o die Immobilie verkaufen willst
o die Immobilie innerhalb der Erbengemeinschaft aufteilen musst
o Erbschaftssteuer zahlen musst
5. Entscheidungsoptionen: Behalten, verkaufen oder vermieten
✅ Behalten und selbst nutzen
· Falls du einziehst, denk an eine Wohnungsummeldung und mögliche Renovierungen.
· Prüfe, ob noch Darlehen auf der Immobilie bestehen und wie du sie finanzieren kannst.
✅ Vermieten
· Kann eine langfristige Einkommensquelle sein.
· Du musst dich um Mietverträge, Instandhaltung und Steuern kümmern.
✅ Verkaufen
· Falls du die Immobilie nicht nutzen willst oder dir die Kosten zu hoch sind.
· Beachte, dass der Verkauf steuerfrei ist, wenn der Erblasser die Immobilie in den letzten 10 Jahren selbst genutzt hat oder sie mindestens 10 Jahre besessen hat.
6. Erbengemeinschaft: Falls mehrere Erben beteiligt sind
· Alle Miterben müssen sich einigen (Verkauf, Aufteilung oder Auszahlung).
· Falls Uneinigkeit besteht, kann eine Teilungsversteigerung erfolgen – meist finanziell ungünstig.
· Eine Lösung kann sein, dass ein Erbe die anderen auszahlt.
7. Laufende Kosten und Verpflichtungen beachten
· Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld (bei Eigentumswohnungen) weiterzahlen.
· Prüfen, ob Modernisierungen oder Reparaturen nötig sind.