Immobilie geerbt – wie geht es weiter?

 

Wenn du eine Immobilie geerbt hast, gibt es einige wichtige Schritte, die du beachten solltest. Hier eine Übersicht, wie du am besten vorgehst:

1. Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

· Prüfe, ob das Erbe Schulden oder Verbindlichkeiten enthält.

· Du hast sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen (bei Auslandserbschaften sechs Monate).

· Falls die Immobilie mit Hypotheken oder Krediten belastet ist, solltest du prüfen, ob du die finanziellen Verpflichtungen übernehmen kannst.

2. Grundbuch umschreiben lassen

· Melde dich beim Grundbuchamt, um die Eigentumsübertragung vorzunehmen.

· Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Grundbuchänderung gebührenfrei.

· Du benötigst in der Regel:

o Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll

o Sterbeurkunde des Erblassers

3. Erbschaftssteuer prüfen

· Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es Freibeträge:

o Ehepartner: 500.000 €

o Kinder: 400.000 €

o Enkel: 200.000 €

o Geschwister/Nichten/Neffen: 20.000 €

· Liegt der Immobilienwert darüber, kann Erbschaftssteuer fällig werden.

· Falls du die Immobilie als Hauptwohnsitz für mindestens 10 Jahre selbst nutzt, kann sie steuerfrei bleiben.

4. Immobilienwert ermitteln

· Lasse eine Wertermittlung durchführen (durch Gutachter oder Makler).

· Dies ist wichtig, falls du:

o die Immobilie verkaufen willst

o die Immobilie innerhalb der Erbengemeinschaft aufteilen musst

o Erbschaftssteuer zahlen musst

5. Entscheidungsoptionen: Behalten, verkaufen oder vermieten

✅ Behalten und selbst nutzen

· Falls du einziehst, denk an eine Wohnungsummeldung und mögliche Renovierungen.

· Prüfe, ob noch Darlehen auf der Immobilie bestehen und wie du sie finanzieren kannst.

✅ Vermieten

· Kann eine langfristige Einkommensquelle sein.

· Du musst dich um Mietverträge, Instandhaltung und Steuern kümmern.

✅ Verkaufen

· Falls du die Immobilie nicht nutzen willst oder dir die Kosten zu hoch sind.

· Beachte, dass der Verkauf steuerfrei ist, wenn der Erblasser die Immobilie in den letzten 10 Jahren selbst genutzt hat oder sie mindestens 10 Jahre besessen hat.

6. Erbengemeinschaft: Falls mehrere Erben beteiligt sind

· Alle Miterben müssen sich einigen (Verkauf, Aufteilung oder Auszahlung).

· Falls Uneinigkeit besteht, kann eine Teilungsversteigerung erfolgen – meist finanziell ungünstig.

· Eine Lösung kann sein, dass ein Erbe die anderen auszahlt.

7. Laufende Kosten und Verpflichtungen beachten

· Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld (bei Eigentumswohnungen) weiterzahlen.

· Prüfen, ob Modernisierungen oder Reparaturen nötig sind.

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