
Immobilien in der Scheidung: Was muss beachtet werden?
Wenn eine Immobilie in der Scheidung eine Rolle spielt, gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten. Hier ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
1. Eigentumsverhältnisse prüfen
Zunächst muss geklärt werden, wem die Immobilie gehört. Es gibt drei Szenarien:
✅ Alleineigentum: Gehört die Immobilie nur einem Ehepartner, fällt sie nicht automatisch in den Zugewinnausgleich(es sei denn, sie wurde während der Ehe mit gemeinsamen Mitteln finanziert).
✅ Gemeinsames Eigentum: Beide stehen als Eigentümer im Grundbuch (hälftige Aufteilung oder individuelle Anteile).
✅ Gütertrennung oder Ehevertrag: Falls ein Ehevertrag besteht, gilt die dort festgelegte Regelung.
2. Was passiert mit der Immobilie? – Optionen
Es gibt mehrere Möglichkeiten, was mit der Immobilie nach der Scheidung passieren kann:
✅ 1. Einer übernimmt die Immobilie
· Ein Ehepartner kauft den anderen aus und wird alleiniger Eigentümer.
· Der auszuzahlende Betrag hängt vom Verkehrswert der Immobilie und noch offenen Krediten ab.
· Falls eine Finanzierung läuft, muss der verbleibende Partner nachweisen, dass er den Kredit alleine tragen kann (Bank muss zustimmen).
✅ 2. Verkauf der Immobilie
· Die Immobilie wird verkauft, und der Erlös wird nach Eigentumsanteilen aufgeteilt.
· Falls der Marktwert der Immobilie höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, kann eine Spekulationssteuer fällig werden (wenn innerhalb von 10 Jahren nach Kauf verkauft).
✅ 3. Vermietung
· Beide Partner behalten die Immobilie und vermieten sie als Investment.
· Vorteil: Langfristige Einnahmen.
· Nachteil: Beide bleiben finanziell verbunden, was nach einer Scheidung oft problematisch ist.
✅ 4. Teilungsversteigerung (Notlösung)
· Falls keine Einigung möglich ist, kann ein Ehepartner eine Teilungsversteigerung beantragen.
· Diese ist oft finanziell nachteilig, da Immobilien so meist unter Marktwert verkauft werden.
3. Zugewinnausgleich und Immobilienbewertung
· Falls während der Ehe Zugewinngemeinschaft bestand (ohne Ehevertrag), wird das Vermögen, das während der Ehe erwirtschaftet wurde, ausgeglichen.
· Dazu gehört auch ein Wertzuwachs der Immobilie während der Ehe.
· Ein Gutachter oder Makler sollte den aktuellen Marktwert der Immobilie feststellen.
4. Kredite und laufende Kosten
· Falls beide den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften beide auch nach der Scheidung weiterhin.
· Wer im Haus bleibt, sollte sich mit der Bank abstimmen, ob eine Umschreibung oder Neufinanzierung möglich ist.
· Grundsteuern, Versicherungen und Hausgeld müssen weitergezahlt werden – auch während der Scheidungsphase.
5. Wer darf während der Trennungszeit in der Immobilie bleiben?
· Gibt es Kinder, kann das Gericht entscheiden, dass der Partner mit den Kindern in der Immobilie bleiben darf.
· Auch wenn nur ein Ehepartner Eigentümer ist, kann der andere bis zur endgültigen Scheidungsregelung ein Nutzungsrecht haben.
6. Steuerliche Auswirkungen
· Spekulationssteuer: Falls die Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf verkauft wird, kann diese anfallen.
· Eigennutzung: Falls einer der Partner die Immobilie weiterhin bewohnt, kann das steuerliche Auswirkungen haben.
· Erbschafts- oder Schenkungssteuer: Falls einer den anderen auszahlt, könnte das als Schenkung gewertet werden, falls der Kaufpreis deutlich unter Marktwert liegt.
Fazit: Frühzeitig eine Lösung finden
Je schneller sich die Ehepartner einigen, desto weniger Kosten und rechtliche Streitigkeiten entstehen. Ein Verkauf oder eine Übernahme ist oft die beste Lösung, wenn beide getrennte Wege gehen möchten.