
Mietvertrag kündigen: So geht es richtig!
Ein Mietvertrag kann unter bestimmten Bedingungen und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du es richtig machst:
Kündigungsfrist prüfen
· Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate zum Monatsende (§ 573c BGB).
· Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit dieser Monat noch zählt.
· Beispiel: Kündigung bis zum 3. April eingereicht → Mietverhältnis endet zum 30. Juni.
· Falls eine kürzere Kündigungsfrist im Mietvertrag steht, gilt diese nur, wenn sie für den Mieter vorteilhafter ist.
Schriftliche Kündigung verfassen
· Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also mit Unterschrift – E-Mail oder Fax sind nicht gültig.
· Falls mehrere Mieter im Vertrag stehen, müssen alle unterschreiben.
· Inhalt der Kündigung:
o Adresse des Mietobjekts
o Name des Vermieters und der Mieter
o Datum der Kündigung
o Kündigungsfrist mit letztem Miettag
o Bitte um Bestätigung der Kündigung
o Eigene Unterschrift(en)
Kündigung rechtssicher zustellen
· Am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Boten, der den Empfang bestätigt.
· Übergabe an den Vermieter persönlich mit schriftlicher Empfangsbestätigung ist auch möglich.
Wohnungsübergabe vorbereiten
· Termin für Wohnungsübergabe mit dem Vermieter abstimmen.
· Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben (ggf. Schönheitsreparaturen prüfen).
· Protokoll bei der Übergabe anfertigen.
Kaution zurückfordern
· Der Vermieter darf einen Teil der Kaution für offene Forderungen oder eventuelle Schäden zurückhalten.
· Falls keine offenen Kosten bestehen, muss er die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist (meist 3–6 Monate) zurückzahlen.
Besonderheiten
· Außerordentliche Kündigung: Möglich bei schwerwiegenden Mängeln (Schimmel, Gesundheitsgefahr) oder unzumutbarem Verhalten des Vermieters.
· Nachmieter stellen? Nur wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag steht, ansonsten ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.