Mietvertrag kündigen: So geht es richtig!

Ein Mietvertrag kann unter bestimmten Bedingungen und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie du es richtig machst:

Kündigungsfrist prüfen

· Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate zum Monatsende (§ 573c BGB).

· Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit dieser Monat noch zählt.

· Beispiel: Kündigung bis zum 3. April eingereicht → Mietverhältnis endet zum 30. Juni.

· Falls eine kürzere Kündigungsfrist im Mietvertrag steht, gilt diese nur, wenn sie für den Mieter vorteilhafter ist.

Schriftliche Kündigung verfassen

· Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, also mit Unterschrift – E-Mail oder Fax sind nicht gültig.

· Falls mehrere Mieter im Vertrag stehen, müssen alle unterschreiben.

· Inhalt der Kündigung:

     o Adresse des Mietobjekts

     o Name des Vermieters und der Mieter

     o Datum der Kündigung

     o Kündigungsfrist mit letztem Miettag

     o Bitte um Bestätigung der Kündigung

     o Eigene Unterschrift(en)

Kündigung rechtssicher zustellen

· Am besten per Einschreiben mit Rückschein oder per Boten, der den Empfang bestätigt.

· Übergabe an den Vermieter persönlich mit schriftlicher Empfangsbestätigung ist auch möglich.

Wohnungsübergabe vorbereiten

· Termin für Wohnungsübergabe mit dem Vermieter abstimmen.

· Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückgeben (ggf. Schönheitsreparaturen prüfen).

· Protokoll bei der Übergabe anfertigen.

Kaution zurückfordern

· Der Vermieter darf einen Teil der Kaution für offene Forderungen oder eventuelle Schäden zurückhalten.

· Falls keine offenen Kosten bestehen, muss er die Kaution innerhalb einer angemessenen Frist (meist 3–6 Monate) zurückzahlen.

 

Besonderheiten

· Außerordentliche Kündigung: Möglich bei schwerwiegenden Mängeln (Schimmel, Gesundheitsgefahr) oder unzumutbarem Verhalten des Vermieters.

· Nachmieter stellen? Nur wenn eine Nachmieterklausel im Mietvertrag steht, ansonsten ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.

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