FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN RUND UM IMMOBILIEN

Immobilienmakler werden immer wieder die gleichen Fragen rund um den Hausverkauf, der Baufinanzierung & Immobilienbewertung gestellt. Hier ein Auszug aus den häufig gestellten Fragen unserer Kunden. Sie finden Ihre Antwort nicht, dann schreiben Sie uns einfach kostenfrei im unteren Kontaktformular. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen unserer FAQs.

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Die Wohnungsgeberbestätigung benötigen Sie bei einem Umzug. Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich mit dieser am neuen Wohnsitz anmelden. 

Das entsprechende Formular für das Stadtgebiet Karlsruhe finden Sie hier:

Wohnungsgeberbescheinigung

Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Dezember 2020 ist eine Abwälzung der Maklerprovision auf den Käufer nicht mehr möglich und der Makler kann entgeltlich nur dann tätig werden, wenn auch der Verkäufer einen Anteil der Maklerprovision zahlt.

Die gesetzliche Grundlage für eine Erbpacht findet sich im ErbbauRG (Erbbaurechtsgesetz). „Erbpacht“, auch „Erbbaurecht“ genannt, ist das dingliche Recht an einem Grundstück über einen festgeschriebenen Zeitraum ein Bauwerk zu errichten oder zu unterhalten, oftmals mehrere Jahrzehnte.

Es wird im Grundbuch eingetragen und kann im Regelfall veräußert und vererbt werden, die genauen Konditionen werden im Erbbaurechts-Vertrag geregelt. Dieser wird notariell beurkundet.

Die Wohnungsgeberbestätigung benötigen Sie bei einem Umzug. Innerhalb von zwei Wochen müssen Sie sich mit dieser am neuen Wohnsitz anmelden. Das entsprechende Formular für das Stadtgebiet Karlsruhe finden Sie hier: Wohnungsgeberbescheinigung Karlsruhe

Nach Inkrafttreten des Gesetzes am 23. Dezember 2020 ist eine Abwälzung der Maklerprovision auf den Käufer nicht mehr möglich und der Makler kann entgeltlich nur dann tätig werden, wenn auch der Verkäufer einen Anteil der Maklerprovision zahlt. 

Ja, das ist möglich. Dazu benötigen wir nur die Zustimmung in Form einer Vollmacht oder Generalvollmacht von der im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Person


Zieht jemand um, muss sie oder er innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden. Dafür ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich. Das Formular für das Stadtgebiet Karlsruhe finden Sie kostenfrei

Der Einheitswert bezeichnet den Wert von Grundbesitz, welcher privat, gewerblich, land- bzw. forstwirtschaftlich genutzt wird. Dieser wird von den örtlich zuständigen Finanzbehörden ermittelt und fungiert als Bemessungsgrundlage beispielsweise für die Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbssteuer. Er hängt mit der Immobilienwertermittlung also nicht zusammen.

Zu Beginn wurde der Einheitswert eingeführt, um deutschlandweit Grundstückswerte festzustellen. Nach Durchführung einer ersten Hauptuntersuchung war der Plan, alle sechs Jahre eine Neuberechnung der Einheitswerte zu tätigen, um die bis dahin entstandenen Veränderungen miteinzubeziehen.

Durch den Zweiten Weltkrieg und seinen Folgen blieb es jedoch in den neuen Bundesländern bis heute bei der Hauptfeststellung von 1935. Im Jahr 1964 wurde in den alten Bundesländern eine weitere und letzte Feststellung von deutschlandweiten Einheitswerten für Grundstücke durchgeführt. Heutzutage wird der Wert eines Grundstückes durch den Bodenwert und die Bodenrichtwerte ermittelt.

Prinzipiell ist der Einheitswert immer niedriger als der tatsächliche Verkehrswert. Gelegentlich werden Einheitswerte von den Behörden neu berechnet, da sie ihnen als Grundlage für die Ermittlung von Grundstücks- sowie Zweitwohnungssteuern dienen.

Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, wird der Bodenwert, der 1935 oder 1964 bestimmt wurde mit der Quadratmeterzahl multipliziert. Bei bebauten Grundstücken hingegen, wird das Ertragswertverfahren angewendet.

Zudem werden bei beiden Vorgehensweisen weitere Faktoren miteinbezogen, die sich entweder mindernd oder aufwertend auswirken.

Falls sich ein Grundstückswert um ein festgelegtes Ausmaß des Bewertungsgesetzes ändert, wird eine Wertfortschreibung vollzogen und der Wert des Grundstücks komplett neu bewertet. Eine Nachfeststellung wird vom Finanzamt vorgenommen, wenn neu entstandene wirtschaftliche Einheiten oder Grundstücke erstmalig besteuert werden sollen.

Das neue Gesetz „Gebäudeenergiegesetz GEG“ ist seit dem 01.11.2020 in Kraft und führt das bisherige Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung (ENEV2014) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.

Das Gesetz besagt, dass ab dem 01.01.2026 Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, nur noch mit Einschränkungen eingebaut werden dürfen.

Der Einbau einer Ölheizung ist dann nur noch erlaubt, wenn eine „anteilige Nutzung“ von erneuerbarer Energie (z.B. eine Hybridheizung aus Ölheizung und Solarthermie oder Ölheizung und Wärmepumpe) besteht. Auch wenn kein Anschluss an ein Gasversorgungsnetz oder Fernwärmenetz und aus technischen Gründen eine anteilige Nutzung von erneuerbarer Energie nicht möglich ist, ist der Einbau erlaubt. Dies gilt auch, wenn bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung schon am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat. In dem Fall greift die Regelung erst bei einem Eigentümerwechsel.

Achtung: Die Austauschpflicht für alte Heizkeller gilt immer noch! Hier gilt, dass alle Öl- und Gasheizungen die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Das gilt allerdings nicht für alle Heizungsanlagen mit hohem Alter. Heizungsanlagen bspw. mit Brennwert und Niedertemperatur, sowie die „Abgaswerte“ sind von der Verordnung ausgenommen. Die Dämmung der Fassade ist nach wie vor keine Pflicht, wenn keine Umbauten erfolgen. Auch besteht keine Pflicht zum Austausch alter Fenster.

Ausnahme: Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist Pflicht und galt auch bereits in der alten Energieeinsparverordnung

Von der ersten Besichtigung, bis zum Verkauf kann eine Weile dauern. Dies hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, denn wer sein Objekt verkaufen will, muss Geduld aufbringen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass Immobilien in beliebten Großstädten schneller, als in ländlichen Gebieten verkauft werden.

Abgesehen von der Lage, dem Zustand des Objektes und des Preises, wird meist eine Zeitspanne von sechs bis neun Monaten benötigt, bis Sie Ihre Immobilie fix fertig verkauft haben.

Befinden sich während der Zeit in der Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten bereits ähnliche Immobilien in ihrer Region auf dem Markt, oder kommen neue hinzu, so zählen diese für Sie als Konkurrenz-Immobilien. Wodurch sich Ihre Verkaufssituation verändern könnte.

Falls der Kreditnehmer den Kredit vorzeitig zurückzahlt und die Kündigungsfrist nicht einhält, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Diese stellt eine Kompensation für den durch die Kündigung entstandenen Schaden der Bank dar, da der Kreditnehmer aus dem Vertrag zeitlich gesehen früher, wie vereinbart ausgestiegen ist, obwohl er die komplette Summe nach bezahlt hat.

Dienstbarkeiten berechtigt eine bestimmte Gruppe, Ihr Grundstück in einer definierten Art und Weise zu nutzen. Diese sind im Grundbuch eingetragen und bleiben auch weiterhin nach Verkauf bestehen.

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, könnten Sie vorher eine bestehende Dienstbarkeit überprüfen lassen. Falls diese gegenstandslos geworden ist, kann diese aus dem Grundbuch entfernt werden.

Es ist zwar möglich, den Kaufpreis direkt bar oder durch Überweisung zu bezahlen.

In der Praxis kommt allerdings die Treuhandschaft am häufigsten vor. Dabei wird der Notar bestellt, der den gesamten Kaufprozess überwacht und an den der Käufer den Kaufpreis bezahlt. Allerdings können hier zusätzliche Kosten entstehen.

In der Regel werden von der Bank des Käufers eine Finanzierungszusage ausgestellt. Diese sichert die Kaufpreiszahlung, bzw. die Bonität des Käufers. Zudem unterwirft sich der Käufer bei Nichtzahlung des Kaufpreises mit seinem gesamten Vermögen der Zwangsvollstreckung.


Beim Kauf einer Immobilie sollten Sie zunächst Ihr Budget festlegen und prüfen, ob Sie sich den Kauf langfristig leisten können. Achten Sie auf die Lage, Infrastruktur, Nachbarschaft und die zukünftige Wertentwicklung des Gebiets. Überprüfen Sie den Zustand der Immobilie, lassen Sie gegebenenfalls ein Gutachten erstellen und klären Sie rechtliche Aspekte wie Grundbuch und Baurecht. 

Wir helfen Ihnen, die passende Immobilie zu finden, indem wir Ihre Wünsche und Anforderungen genau aufnehmen. Wir bieten Ihnen eine Vielzahl von Objekten in verschiedenen Preisklassen und Lagen an. Unsere Website ermöglicht eine detaillierte Suchfunktion, und wir beraten Sie persönlich, um Ihre Traumimmobilie zu finden.

Ein Immobilienmakler kann Ihnen Zeit und Mühe ersparen, indem er Ihnen hilft, die passende Immobilie zu finden, den Kaufprozess zu begleiten und rechtliche oder vertragliche Fragen zu klären. Makler kennen den Markt, können realistische Preisbewertungen vornehmen und verhandeln im besten Interesse ihrer Kunden. 

Neben dem Kaufpreis sollten Sie mit zusätzlichen Kosten wie Notargebühren, Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland unterschiedlich), Maklergebühren, Finanzierungskosten und eventuell Renovierungskosten rechnen. Wir geben Ihnen einen transparenten Überblick über alle anfallenden Nebenkosten, damit Sie keine Überraschungen erleben.

Der Verkaufsprozess einer Immobilie umfasst mehrere Schritte, die in der Regel von einem erfahrenen Immobilienmakler begleitet werden. 

Hier sind die wichtigsten Phasen, wobei der Nutzen eines Maklers, besonders mit einem hohen Werbebudget und Social-Media-Präsenz, besonders hervortritt: 


1. Marktwertermittlung (Marktanalyse und Preisfindung): Der Immobilienmakler beginnt mit einer umfassenden Marktanalyse, um den richtigen Preis für die Immobilie zu ermitteln. Durch seine Kenntnisse über den lokalen Markt und aktuelle Trends kann er einen fairen und wettbewerbsfähigen Preis festlegen. Dies verhindert eine Über- oder Unterbewertung der Immobilie und erhöht die Chance, schnell einen Käufer zu finden. 

2. Erstellung eines ansprechenden Exposés: Ein erfahrener Makler erstellt ein professionelles Exposé, das alle relevanten Informationen zur Immobilie sowie hochwertige Fotos und eventuell 3D-Touren oder Videos umfasst. Diese Materialien sorgen dafür, dass potenzielle Käufer sofort einen guten Eindruck bekommen. 

3. Werbung und Sichtbarkeit erhöhen: Ein bedeutender Vorteil eines Maklers mit einem hohen Werbebudget ist die Möglichkeit, die Immobilie auf verschiedenen Kanälen zu bewerben. Hier kommt Social-Media-Werbung ins Spiel: Plattformen wie Facebook, Instagram und LinkedIn bieten eine riesige Reichweite und ermöglichen gezielte Werbung an die richtige Zielgruppe. Durch bezahlte Anzeigen und zielgerichtete Kampagnen erreicht der Makler nicht nur lokale Käufer, sondern auch internationale Interessenten. 

4. Besichtigungen und Verhandlungen: Der Makler übernimmt die Organisation und Durchführung von Besichtigungen, wobei er als Vermittler zwischen Verkäufer und potenziellen Käufern fungiert. Er kann die richtigen Fragen stellen und etwaige Bedenken aufgreifen, was den Verkaufsprozess vereinfacht. Zudem übernimmt der Makler die Verhandlungen, um sicherzustellen, dass der Verkäufer den bestmöglichen Preis erzielt. 

5. Rechtliche und vertragliche Abwicklung: Ein weiterer wichtiger Vorteil eines Maklers ist, dass er den gesamten rechtlichen Prozess kennt. Er stellt sicher, dass alle Verträge korrekt aufgesetzt und alle relevanten Dokumente vorab gesammelt werden. Dadurch wird der Verkaufsprozess rechtssicher und komplikationsfrei abgewickelt. 

6. Abschluss und Übergabe: Nachdem der Kaufpreis verhandelt und der Vertrag unterzeichnet ist, sorgt der Makler dafür, dass die Übergabe der Immobilie reibungslos abläuft. Er koordiniert die letzten Details und sorgt dafür, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer alle notwendigen Schritte ordnungsgemäß abschließen. 


Zusammengefasst: Der Immobilienmakler übernimmt nicht nur die zeitaufwendige und komplexe Abwicklung des Verkaufs, sondern steigert auch die Sichtbarkeit der Immobilie durch eine gezielte und weitreichende Werbung, insbesondere über Social-Media-Kanäle. 


Dies führt in der Regel zu einer schnelleren Verkaufsabwicklung und oft auch zu einem höheren Verkaufspreis.


Wir bieten professionelle Marketingstrategien, um Ihre Immobilie schnell und zu einem guten Preis zu verkaufen. Dazu gehören gezielte Werbung, Besichtigungen und die Platzierung in großen Immobilienportalen. Wir kümmern uns um alle Details und sprechen potenzielle Käufer direkt an. 


Ein Exposé ist eine detaillierte Beschreibung der Immobilie, die Informationen zu Lage, Größe, Ausstattung und Preis enthält. Es wird potenziellen Käufern zur Verfügung gestellt und ist oft der erste Eindruck, den sie von Ihrer Immobilie bekommen. Ein gut gestaltetes Exposé kann den Verkaufsprozess erheblich beschleunigen. 

Es gibt verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten wie klassische Bankdarlehen, Bausparverträge oder Fördermittel von staatlichen Stellen. Wir beraten Sie gern, um die für Sie passende Finanzierung zu finden und bieten Unterstützung bei der Vermittlung von Finanzierungspartnern. 

Wir unterstützen Sie dabei, den Wert und das Potenzial einer Immobilie zu beurteilen. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie die Lage, den Zustand der Immobilie, die Infrastruktur und die erwartete Wertentwicklung des Marktes. Eine gründliche Marktanalyse und ein realistischer Finanzplan helfen Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

    1. Professionelle Marktkenntnis und Trends: Ein Makler kennt sich mit den aktuellen Trends auf dem Immobilienmarkt aus. Er weiß, wie sich Angebot und Nachfrage entwickeln, welche Gebiete derzeit besonders gefragt sind und welche Merkmale von Käufern besonders geschätzt werden. Dies hilft nicht nur bei der Preisfindung, sondern auch bei der Präsentation der Immobilie, um sie optimal in Szene zu setzen. 

    2. Zugang zu einem großen Netzwerk: Ein erfahrener Immobilienmakler hat ein breites Netzwerk an potenziellen Käufern, Investoren und anderen Maklern. Oft hat er Kontakte, die über allgemeine Plattformen hinausgehen, wie z.B. exklusive Kunden oder Firmen, die aktiv nach Immobilien suchen. Durch diese Netzwerke kann er schnell einen Käufer finden, auch bevor die Immobilie offiziell auf dem Markt erscheint. 

    3. Zeitersparnis und weniger Stress: Der Immobilienverkauf kann sehr zeitaufwendig und stressig sein. Ein Makler übernimmt nicht nur die Vermarktung, sondern auch alle administrativen Aufgaben wie die Terminvereinbarung für Besichtigungen, die Beantwortung von Anfragen und die Kommunikation mit Interessenten. Für den Verkäufer bedeutet dies eine erhebliche Entlastung und Zeitersparnis.

    4. Zielgerichtete Ansprache durch Social Media und Online-Werbung: Mit einem hohen Werbebudget und einer gezielten Social-Media-Strategie kann der Makler die Immobilie nicht nur lokal, sondern auch international vermarkten. Durch gezielte Anzeigen auf Plattformen wie Facebook, Instagram oder LinkedIn können bestimmte Käufergruppen angesprochen werden, z.B. Familien, junge Paare oder Investoren. Dies erhöht die Chancen, genau den richtigen Käufer zu finden. 

    5. Erhöhung der Verkaufschancen durch professionelle Präsentation: Der Makler weiß, wie wichtig es ist, die Immobilie professionell zu präsentieren. Er kann gezielt auf die Stärken der Immobilie hinweisen und Schwächen geschickt ausgleichen. Oft empfiehlt er auch Home Staging, um die Immobilie optisch noch ansprechender für Käufer zu machen. Eine gut präsentierte Immobilie verkauft sich schneller und zu besseren Konditionen. 

    6. Bessere Verhandlungsmacht: Ein Makler kann oft besser verhandeln als der Verkäufer selbst, da er regelmäßig mit Preisverhandlungen konfrontiert ist und die Marktbedingungen kennt. Zudem kann der Makler emotionale Entscheidungen der Käufer besser steuern, was zu einem besseren Endpreis führen kann. 

    7. Risikominimierung und Sicherheit: Der Makler sorgt dafür, dass alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, was das Risiko für den Verkäufer minimiert. Dies betrifft nicht nur den Vertrag, sondern auch die Steuerfragen, die bei einem Immobilienverkauf eine Rolle spielen können. Der Makler arbeitet oft eng mit Notaren, Anwälten und Steuerberatern zusammen, um sicherzustellen, dass der Verkauf reibungslos und rechtssicher verläuft. 

    8. Schnellerer Verkaufsprozess: Durch die umfassende Werbung, die genaue Preisfindung und die professionelle Betreuung aller Schritte beschleunigt ein Immobilienmakler den Verkaufsprozess. Oft ist es möglich, eine Immobilie schneller zu verkaufen, was für den Verkäufer von Vorteil sein kann, wenn er auf den Erlös angewiesen ist. 


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Immobilienmakler mit einem hohen Werbebudget und einer ausgeklügelten Social-Media-Strategie nicht nur die Reichweite und Sichtbarkeit der Immobilie stark erhöht, sondern auch für einen schnelleren und sichereren Verkaufsprozess sorgt. 

Die Expertise, das Netzwerk und die professionelle Betreuung während des gesamten Prozesses sind unschätzbare Vorteile für Verkäufer.


Ein 360-Grad-Rundgang ist eine digitale Tour durch eine Immobilie, die es potenziellen Käufern oder Mietern ermöglicht, sich virtuell durch alle Räume der Immobilie zu bewegen. Diese Rundgänge bestehen aus einer Reihe von interaktiven Panoramafotos, die nahtlos miteinander verbunden sind, sodass der Betrachter sich in alle Richtungen umsehen kann, als wäre er tatsächlich vor Ort. 


Vorteile beim Immobilienverkauf: 

    1. Erhöhte Reichweite und Sichtbarkeit: Interessenten können die Immobilie jederzeit und von jedem Ort aus besichtigen, was zu einer breiteren Zielgruppe führt. Dies ist besonders vorteilhaft für Käufer, die weit entfernt wohnen oder einen engen Zeitrahmen haben. 

    2. Bessere Entscheidungsfindung: Ein 360-Grad-Rundgang bietet eine detaillierte und realistische Vorstellung von der Raumaufteilung und den Besonderheiten der Immobilie. Käufer können sich ein genaues Bild machen, ohne die Immobilie physisch betreten zu müssen. 

    3. Zeitersparnis: Sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer reduziert sich der Aufwand für Besichtigungen. Interessenten können vorab entscheiden, ob die Immobilie ihren Erwartungen entspricht, was die Anzahl unnötiger Besichtigungen verringert. 

    4. Interaktive Erfahrung: Der Rundgang ermöglicht es potenziellen Käufern, in ihrem eigenen Tempo durch die Räume zu navigieren und sich auf Details zu konzentrieren, die für sie wichtig sind. Es schafft eine interaktive und personalisierte Erfahrung. 

    5. Erhöhung der Professionalität: Ein hochwertiger 360-Grad-Rundgang zeigt, dass der Verkäufer moderne Technologien nutzt und professionell auftritt, was das Vertrauen von Käufern stärken kann. 

    6. Verfügbarkeit rund um die Uhr: Der Rundgang ist jederzeit zugänglich, sodass Käufer nicht an feste Besichtigungstermine gebunden sind. Dies ist besonders für Interessenten aus anderen Regionen oder Zeitverschiebungszonen von Vorteil. Insgesamt hilft ein 360-Grad-Rundgang dabei, den Verkaufsprozess zu beschleunigen und die Chancen auf eine erfolgreiche Transaktion zu erhöhen.

Die Höhe der Erbschaftssteuer für geerbte Immobilien in Deutschland hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich des Wertes der geerbten Immobilie, der Verwandtschaftsbeziehung zwischen Erblasser und Erben sowie der Steuerklasse des Erben. Es gibt grundsätzlich drei Steuerklassen: 

Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern 

Steuerklasse II: Geschwister, Neffen, Nichten, Schwiegereltern, Schwiegerkinder 

Steuerklasse III: Alle anderen Erben Für Immobilien gibt es zudem einen Freibetrag, der je nach Verwandtschaft variiert: - Ehepartner: 500.000 Euro - Kinder: 400.000 Euro - Enkel: 200.000 Euro - Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro 


Die Erbschaftssteuer wird dann auf den Betrag erhoben, der den Freibetrag übersteigt. 

Die Steuersätze sind gestaffelt und variieren je nach Steuerklasse und Wert der Erbschaft: 

- Steuerklasse I: 7% bis 30% (je nach Wert der Erbschaft) 

- Steuerklasse II: 15% bis 43% 

- Steuerklasse III: 30% bis 50% 


Es gibt auch spezielle Regelungen, wenn es sich um eine selbstgenutzte Immobilie handelt. 


Wenn der Erbe die Immobilie mindestens 10 Jahre lang selbst bewohnt, kann dies zu Steuervergünstigungen führen. Für eine präzisere Berechnung müsste der genaue Wert der Immobilie sowie die konkrete Verwandtschaftsbeziehung zum Erblasser bekannt sein.


Die Bruttomietrendite (BMR) gibt an, wie viel Prozent des Kaufpreises jährlich durch die Mieteinnahmen erwirtschaftet werden. 

Die Formel lautet: Jahreskaltmieteinnahmen (monatliche Kaltmiete x 12) : Kaufpreis x 100 = Bruttomietrendite

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