04.05.2025

Mietrecht 2025

Im Jahr 2025 gibt es zahlreiche Änderungen im Mietrecht und in den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mieter und Vermieter in Deutschland. Besonders betroffen sind Regelungen zur Mietpreisbremse, Nebenkosten, Sanierungspflichten und energetische Anforderungen. Hier sind die wichtigsten Aspekte:

Verlängerung der Mietpreisbremse

• Die Mietpreisbremse soll bis 2029 verlängert werden. Ursprünglich war sie bis Ende 2025 befristet. 

• In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Neuvermietungen maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. 
• Verstöße gegen die Mietpreisbremse sollen strenger sanktioniert werden. 
• Die Diskussion um eine bundesweite Deckelung von Mieten (ähnlich dem Berliner Mietendeckel) hält an, wird aber kontrovers debattiert.

Reform des Wohngeldes

Mehr Haushalte sind 2025 wohngeldberechtigt, da die Einkommensgrenzen angehoben wurden.

• Die Antragstellung soll durch digitale Prozesse vereinfacht werden.
• Besonders Alleinerziehende und Geringverdiener profitieren.

CO₂-Kosten: Neue Aufteilung zwischen Mietern und Vermietern

• Die CO₂-Abgabe auf fossile Heizstoffe wird erneut erhöht, was zu höheren Heizkosten führt. 

• Der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab: 
- Energieeffiziente Gebäude: Mieter tragen den Großteil der CO₂-Kosten.
 -Schlecht gedämmte Gebäude: Vermieter müssen bis zu 95 % der CO₂-Abgabe übernehmen. 
• Ziel ist es, Anreize für energetische Sanierungen zu schaffen.

Neue Pflichten für Vermieter

Heizungsoptimierung & Sanierungspflichten 

• Ab 2025 gelten strengere Regeln für die Überprüfung und Optimierung von Heizungsanlagen. 
• Die hydraulische Optimierung ist für viele ältere Heizsysteme Pflicht. • Neubauten müssen den Effizienzhaus 40-Standard erfüllen.

Smart Meter-Pflicht

• In Mehrfamilienhäusern müssen digitale Smart Meter für eine exakte Strom- und Wärmeabrechnung installiert werden. 
• Diese Regelung betrifft vor allem Gebäude mit einer Photovoltaikanlage, Wärmepumpe oder E-Ladestation.

Neue Grundsteuer-Regelung

• Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt nun nach einem neuen Modell, das Faktoren wie Lage, Gebäudetyp und Wert berücksichtigt. 
• Vermieter dürfen die Grundsteuer weiterhin über die Nebenkosten auf Mieter umlegen. 
• In manchen Regionen führt die Reform zu deutlichen Mehrbelastungen.

Eigenbedarfskündigung: Strengere Regelungen

• Die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung wurden präzisiert:
- Nur enge Familienangehörige (Kinder, Eltern, Enkel, Ehepartner) berechtigen zur Kündigung. o Entfernte Verwandte (Cousins, Onkel, Tanten) dürfen keinen Eigenbedarf anmelden. 
- Der Bedarf muss konkret bestehen – rein spekulative Kündigungen („Vorratskündigung“) sind unzulässig.
- Sperrfristen für umgewandelte Eigentumswohnungen betragen weiterhin 3 bis 10 Jahre, je nach Bundesland.

Neubau-Förderung & Mietwohnungen

• Ein neues Förderprogramm ermöglicht Kredite mit 1–2 % Zinsen für den Bau günstiger Mietwohnungen. 
• Ziel ist es, 150.000 neue Wohnungen bis 2030 zu schaffen. 
• Förderfähig sind nur Projekte, die strenge Energieeffizienz- und Kostengrenzen einhalten.

Fazit

Das Mietrecht in Deutschland wird 2025 stark von steigenden Energieanforderungen, Kostenumlagen und Mietpreisregulierungen geprägt. Während Mieter durch Wohngeldreformen und CO₂-Kostenaufteilung entlastet werden, müssen Vermieter hohe Investitionen in energetische Sanierungen und Heizungsoptimierungen einplanen. Die Grundsteuerreform und die neuen Eigenbedarfsregelungen führen ebenfalls zu Veränderungen.